Anwaltliches Erstgespräch

Das Erstgespräch mit Rechtsanwalt Hoefert ist grundsätzlich kostenfrei und dient der allgemeinen Einschätzung des Sachverhalts.

Im Rahmen des anwaltlichen Erstgespräches – für welches bereits die anwaltliche Verschwiegenheit gilt – werden die Eckdaten Ihres juristischen Problems gemeinsam besprochen und Lösungsansätze diskutiert.

Wichtiger Eckpunkt ist hierbei unter anderem die Honorarfrage, welche ebenfalls besprochen wird. Die Abrechnung der Anwaltsleistungen ist auf mehrere Arten möglich, sei dies nach den gesetzlichen Tarifen (RATG; AHK) nach Stundensatz oder als Pauschale.

Das Erstgespräch selbst, ob telefonisch oder persönlich, ist dabei stets kostenfrei.

So erreichen Sie uns

Tel.: (+43-1) 522 45 00
Email: office@kanzlei-hoefert.at
oder über unser Kontaktformular.