Schadenersatz

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Versicherungen und anderen Drittparteien übernimmt die Kanzlei Hoefert gerne für Sie.

Grundsätzlich ist das Ziel des österreichischen Schadenersatzrechts die Wiederherstellung des vorherigen Zustands, d.h. es hat jeder Schaden wieder in Natur gutgemacht zu werden. In der Praxis ist dies oft schwierig, weshalb der Ersatz in diesem Fall in Geld zu leisten ist.

Weitere Schadenersatzansprüche wie der Anspruch auf Schmerzengeld und/oder Ersatz des Verdienstentgang können sich aus den verschiedensten Anlässen ergeben. Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, oder Ansprüche aus einem nicht (oder nicht richtig) erfüllten Vertrag haben, gerne steht Ihnen die Kanzlei Hoefert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.

Achtung: Schadenersatzansprüche verjähren zumeist innerhalb einer Frist von drei Jahren ab Kenntnis! Vereinbaren Sie also so schnell wie möglich Ihr Erstgespräch in der Kanzlei Hoefert.